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Antrag auf Überprüfung der Verwalterkündigung nicht fristgebunden

ZivilrechtJudikaturG. Wilhelm; H. Friedlecolex 2009/299ecolex 2009, 763 Heft 9 v. 1.9.2009

§ 24 Abs 6 WEG; § 52 Abs 1 Z 8 WEG

Die ordentliche Verwalterkündigung kann als Vorfrage für die Unwirksamkeit verwendet werden, bildet aber keine Möglichkeit unmittelbarer Geltendmachung. Allerdings kann bei fehlendem Mehrheitsbeschluss die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt werden. Bei einem Antrag nach § 52 Abs 1 Z 8 besteht keine Befristung.

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