§ 82 GewO; § 27 AngG
Der OGH stellte in der vorliegenden Entscheidung fest, dass bei dauernder Dienstunfähigkeit ein Entlassungsrecht gegeben sei, dies verschuldensunabhängig vom Arbeitnehmer.
OGH 8 ObA 46/08k
§ 82 GewO; § 27 AngG
Der OGH stellte in der vorliegenden Entscheidung fest, dass bei dauernder Dienstunfähigkeit ein Entlassungsrecht gegeben sei, dies verschuldensunabhängig vom Arbeitnehmer.
OGH 8 ObA 46/08k