§ 277 UGB; § 283 UGB; Art 2 PuG; Art 6 PuG; § 25 GmbHG
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage, ob eine verhängte Zwangsstrafe nach § 283 UGB auch dann zu vollstrecken ist, wenn die bestrafte Person ihre Pflicht erfüllt hat bzw die Erfüllung unmöglich geworden ist.