Zusammenfassung: Der gegenständliche Beitrag von Horst Neumann behandelt die Frage, ob einzelne Bestimmungen des (Verwaltungs-)Strafrechts iZm der Kartellgerichtsbarkeit hinsichtlich der Verhängung von Geldbußen sowie hinsichtlich mangelnder Strafwürdigkeit im Wege der Analogie heranzuziehen sind.
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