Zusammenfassung: Der UFS befaßte sich mit einem strittigen Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG. Die finanzielle Verbindung sollte dabei durch eine unmittelbare Beteiligung in der Höhe von 51% des Stammkapitals und Stimmrechten erreicht werden.
Rechtsgrundlagen: § 9 KStG