Zusammenfassung: Der UFS beschäftigte sich einem Masseverwalter, der im Rahmen der Körperschaftssteuer 2007 die Festsetzung der Steuer mit Null beantragte, da über das Vermögen einer GmbH der Konkurs eröffnet wurde.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 KStG; § 21 BAO