§ 12 Abs 2 WRG 1959; § 34 WRG 1959; § 102 Abs 1 WRG 1959
Der VwGH hatte sich mit der Frage der Parteistellung eines Wasserberechtigten zu befassen, der gegen eine wasserrechtliche Bewilligung berufen wollte. Fraglich war die Parteistellung, weil es sich um ein Vorhaben außerhalb eines Quellschutzgebiets handelte. Mit Anmerkungen von Edmund Primosch.