§ 1 Abs 1 VVG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob die Vollstreckungsbehörde dazu berechtigt ist, bei Rechtswidrigkeit des Titelbescheids den Vollzug nur teilweise durchzuführen. Mit Anmerkungen von Edmund Primosch.
VwGH 1.4.2008, 2004/06/0116
§ 1 Abs 1 VVG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob die Vollstreckungsbehörde dazu berechtigt ist, bei Rechtswidrigkeit des Titelbescheids den Vollzug nur teilweise durchzuführen. Mit Anmerkungen von Edmund Primosch.
VwGH 1.4.2008, 2004/06/0116