Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Freibetrag für investierte Gewinne gem § 10 EStG 1988 auch für Steuerpflichtige in Frage komme, die ihren Gewinn nach der Basispauschalierung ermitteln. Mit Anmerkungen von Bernhard Renner.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 3 EStG; § 10 EStG; § 17 EStG