Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob die steuerliche Begünstigung des § 3 Abs 1 Z 15 lit c EStG auch dann zu gewähren ist, wenn ein Beteiligungserwerb bei Ausübung einer Option nicht stattfindet. Mit Anmerkungen von Florian Brugger.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 15 lit c EStG