§ 5 UrhG; § 41 UrhG
Der OGH hatte sich mit der freien Werknutzung eines Portraitfotos zu befassen. Fraglich war, ob eine Benutzung im Rahmen der Strafrechtspflege bzw zu sonstigen Zwecken zulässig war.
§ 5 UrhG; § 41 UrhG
Der OGH hatte sich mit der freien Werknutzung eines Portraitfotos zu befassen. Fraglich war, ob eine Benutzung im Rahmen der Strafrechtspflege bzw zu sonstigen Zwecken zulässig war.