§ 1157 ABGB
In dieser Sache handelte es sich um eine Schadenersatzklage einer ehemaligen Mitarbeiterin gegen das Unternehmen in dem sie beschäftigt war, aufgrund von nachteiligen Auskünften der Regionalleiterin gegenüber einem potenziellen neuen Arbeitgeber. Das Gericht gab der Klage der ehemaligen Mitarbeiterin statt.