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Spitzenstellungswerbung: negativer Komparativ

EntscheidungWirtschaftsrechtecolex 2007/84ecolex 2007, 191 Heft 3 v. 1.3.2007

§ 2 UWG

Die Werbung mit einem negativen Komparativ kann als Alleinstellungswerbung zu qualifizieren sein.

OGH 28.09.2006, 4 Ob 120/06k

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