§ 1 UWG; § 2 Abs 2 ÄrzteG
Die Behauptung, durch Durchführung einer Irisdiagnose durch einen Nichtarzt keine Verletzung des Ärztevorbehalts zu begehen, ist vertretbar und begründet keine Sittenwidrigkeit.
OGH 21.11.2006, 4 Ob 151/06v
§ 1 UWG; § 2 Abs 2 ÄrzteG
Die Behauptung, durch Durchführung einer Irisdiagnose durch einen Nichtarzt keine Verletzung des Ärztevorbehalts zu begehen, ist vertretbar und begründet keine Sittenwidrigkeit.
OGH 21.11.2006, 4 Ob 151/06v