Art 17 CMR
Bei Warenübernahme durch den Beförderer und anschließender Beschädigung der Ware während der Lagerung gelangt die Haftung nach CMR zur Anwendung.
OGH 30.11.2006, 3 Ob 132/06t
Art 17 CMR
Bei Warenübernahme durch den Beförderer und anschließender Beschädigung der Ware während der Lagerung gelangt die Haftung nach CMR zur Anwendung.
OGH 30.11.2006, 3 Ob 132/06t