§ 31 Abs 1 Z 2 KO
Der OGH prüft, ob die Besicherung eines Kredits des Gemeinschuldners oder die Begleichung der Verbindlichkeiten gegen unbesicherten Gläubiger durch eine dritte Person zur Anfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung berechtigen.
OGH 30.11.2006, 6 Ob 172/06x