§ 364 ABGB; § 364a ABGB; § 364b ABGB; § 881 ABGB; § 1295 ABGB
Bauunternehmer können infolge von fehlerhaften Kanalverlegearbeiten auch von den Eigentümern benachbarter Grundstücke wegen der Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten zur Verantwortung gezogen werden.