Zusammenfassung: Eine Verlängerung der Betriebszeiten eines Gastgartens kann nicht im Rahmen eines Betriebsanlagengenehmigungsverfahren verfügt werden, sondern erfordert eine entsprechende Verordnung.
Rechtsgrundlagen: § 112 Abs 3 GewO
Zusammenfassung: Eine Verlängerung der Betriebszeiten eines Gastgartens kann nicht im Rahmen eines Betriebsanlagengenehmigungsverfahren verfügt werden, sondern erfordert eine entsprechende Verordnung.
Rechtsgrundlagen: § 112 Abs 3 GewO