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Ablehnung der aufschiebenden Wirkung vor dem VwGH

VerwaltungsverfahrenEdmund Primoschecolex 2007/348ecolex 2007, 811 - 812 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: In einem Verfahren über die Gewährung der aufschiebenden Wirkung ist die Rechtsgültigkeit des angefochtenen Bescheids nicht zu überprüfen; es ist vielmehr von den Sachverhaltsfeststellungen im angefochtenen Bescheid auszugehen. Schon allein das öffentliche Interesse an einer ordnungsgemäßen Stromversorgung steht der Zubilligung einer aufschiebenden Wirkung entgegen.

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 VwGG

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