§ 293b BAO
Unrichtigkeiten, die auf eine unzutreffende Rechtsansicht der Steuerbehörde und nicht auf Fehler in der Steuererklärung zurückzuführen sind, rechtfertigen keine Bescheidberichtigung nach § 293b BAO.
VwGH 25.6.2007, 2002/14/0100
§ 293b BAO
Unrichtigkeiten, die auf eine unzutreffende Rechtsansicht der Steuerbehörde und nicht auf Fehler in der Steuererklärung zurückzuführen sind, rechtfertigen keine Bescheidberichtigung nach § 293b BAO.
VwGH 25.6.2007, 2002/14/0100