Zusammenfassung: Auch die im Fall einer Verpachtung eines Unternehmens maßgebliche Unternehmensführung durch eine dritte Person kann einen Machtwechsel beim Hauptmieter begründen, der eine Erhöhung des Mietzinses rechtfertigt.
Rechtsgrundlagen: § 12a Abs 1 MRG; § 12a Abs 3 MRG