Zusammenfassung: Sofern ein Hälftegesellschafter einer GmbH in Widerspruch zu einer entgegenstehenden Treuhandvereinbarung mit dem zweiten Gesellschafter eine Anhebung des Stammkapitals verfügt, steht dem zweiten Gesellschafter ein Anspruch auf Naturalrestitution durch Herabsetzung des Stammkapitals zu.
Rechtsgrundlagen: § 1323 ABGB; § 52 GmbHG