Zusammenfassung: Der UFS prüft die Gemeinnützigkeit einer Fußballmarketing-GmbH.
Rechtsgrundlagen: § 39 BAO; § 40 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS prüft die Gemeinnützigkeit einer Fußballmarketing-GmbH.
Rechtsgrundlagen: § 39 BAO; § 40 BAO
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