Zusammenfassung: Das Vorsteuerabzugsrecht setzt die tatsächliche Erbringung der Leistung voraus.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 14 UStG; § 12 Abs 1 Z 1 UStG
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Zusammenfassung: Das Vorsteuerabzugsrecht setzt die tatsächliche Erbringung der Leistung voraus.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 14 UStG; § 12 Abs 1 Z 1 UStG
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