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Nachträgliche Vorlage einer Erklärung gem §4 NeuFöG ist kein rückwirkendes Ereignis iSd §295a BAO

SteuerrechtMichael Höllbacherecolex 2007/237ecolex 2007, 554 - 555 Heft 7 v. 1.7.2007

§ 295a BAO

Die nachträgliche Geltendmachung einer Erklärung iSd § 4 NeuFÖG im Berufungsverfahren kann nicht als rückwirkendes Ereignis nach § 295a BAO qualifiziert werden; der Befreiungstatbestand des NeuFöG gelangt nicht zur Anwendung.

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