§ 9 BAO; § 80 BAO
Bei formeller Erfüllung der Tatbestandselemente des handelsrechtlichen Geschäftsführers trifft auch den gewerberechtlichen Geschäftsführer die Vertreterhaftung nach §§ 9 und 80 BAO.
VwGH 29.3.2007, 2005/15/0081
§ 9 BAO; § 80 BAO
Bei formeller Erfüllung der Tatbestandselemente des handelsrechtlichen Geschäftsführers trifft auch den gewerberechtlichen Geschäftsführer die Vertreterhaftung nach §§ 9 und 80 BAO.
VwGH 29.3.2007, 2005/15/0081