§ 16 ABGB; § 7 MedienG; § 8 MedienG; § 247a stopp; Art 6 MRK; Art 10 MRK
Der OGH erläutert, ob bzw unter welchen Voraussetzungen im Rahmen der Medienberichterstattung über ein Strafverfahren das Recht aus Namensanonymität zu berücksichtigen ist und führt aus, dass die in § 7a MedienG normierte Untersagung der Namensnennung des Opfers bei Tatzeugen nicht zur Anwendung gelangt.