§ 29 Abs 5 FinStrG
Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige setzt die konkrete Bezeichnung des Täters voraus.
VwGH 20.09.2006, 2006/14/0046
§ 29 Abs 5 FinStrG
Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige setzt die konkrete Bezeichnung des Täters voraus.
VwGH 20.09.2006, 2006/14/0046