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Leistungsänderung gem ÖNorm B 2110

EntscheidungWirtschaftsrechtecolex 2007/14ecolex 2007, 34 - 35 Heft 1 v. 1.1.2007

Pkt 2.23.1 Önorm B2110 aF; Pkt 5.24.1 Önorm B2110 idF 01.03.2002

Der Werkbesteller ist bei Zugrundelegung der Önorm B2110 zur Leistungsänderung und zur Einforderung zusätzlicher Leistungen befugt.

OGH 27.04.2006, 2 Ob 248/05t

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