§ 7 Abs 2 EisbEG
Der OGH nimmt zur Bemessung der Enteignungsentschädigung nach § 7 Abs 2 EisbEG Stellung und erläutert, dass die durch die Errichtung der Eisenbahnanlage bedingten Wertsteigerungen der Liegenschaft bei der Bemessung nicht zu berücksichtigen sind.