Zusammenfassung: Bei einem Verzicht auf das widerrufsrecht im Rahmen einer Nachstiftung kommt eine Rückerstattung der Schenkungssteuer nicht in Betracht.
Rechtsgrundlagen: § 33 ERbStG
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Zusammenfassung: Bei einem Verzicht auf das widerrufsrecht im Rahmen einer Nachstiftung kommt eine Rückerstattung der Schenkungssteuer nicht in Betracht.
Rechtsgrundlagen: § 33 ERbStG
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