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Sparer vergisst Losungswort

EntscheidungBankwesenecolex 2007/114ecolex 2007, 252 - 253 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 31 Abs 3 BWG; § 1 KEG; § 13 KEG

Ist die Vorlage des Sparbuchs möglich, wurde aber das Losungswort vergessen, muss die Verfügungsbefugnis über die Sparurkunde nachgewiesen werden.

OGH 19.12.2006, 1 Ob 228/06w

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