§ 31 Abs 3 BWG; § 1 KEG; § 13 KEG
Ist die Vorlage des Sparbuchs möglich, wurde aber das Losungswort vergessen, muss die Verfügungsbefugnis über die Sparurkunde nachgewiesen werden.
OGH 19.12.2006, 1 Ob 228/06w
§ 31 Abs 3 BWG; § 1 KEG; § 13 KEG
Ist die Vorlage des Sparbuchs möglich, wurde aber das Losungswort vergessen, muss die Verfügungsbefugnis über die Sparurkunde nachgewiesen werden.
OGH 19.12.2006, 1 Ob 228/06w