§ 20 Abs 1 lit d EStG
Sind die Kosten für ein im Wohnbereich befindliches Arbeitszimmer auf mehrere Einnahmequellen zurückzuführen, ist eine Kostenaufteilung vorzunehmen.
VwGH, 24.10.2005, 2001/13/0272
§ 20 Abs 1 lit d EStG
Sind die Kosten für ein im Wohnbereich befindliches Arbeitszimmer auf mehrere Einnahmequellen zurückzuführen, ist eine Kostenaufteilung vorzunehmen.
VwGH, 24.10.2005, 2001/13/0272