§ 16 Abs 1 EStG 1988
Rückzahlungen eines Kredits zur finanziellen Unterstützung der Studientätigkeit der Lebensgefährtin sind nicht als vorgezogene Werbungskosten späterer Einnahmen zu qualifizieren.
VwGH, 07.09.2005, 2002/08/0102
§ 16 Abs 1 EStG 1988
Rückzahlungen eines Kredits zur finanziellen Unterstützung der Studientätigkeit der Lebensgefährtin sind nicht als vorgezogene Werbungskosten späterer Einnahmen zu qualifizieren.
VwGH, 07.09.2005, 2002/08/0102