§ 90 Abs 2 ABGB; § 98 ABGB
Die Mitarbeit eines Ehepartners im Unternehmen des Ehegatten setzt kein Rechtsverhältnis voraus, sondern erfolgt im Rahmen der familiären Beistandspflicht. Für die Mitarbeit gebührt aber eine angemessene Abgeltung.
OGH, 06.10.2005, 8 ObA 44/05m