§ 105 abs 3 Z 2 ArbVG
Der OGH erörtert, anhand welcher Kriterien das Vorliegen einer durch eine Kündigung verwirklichte Beeinträchtigung wesentlicher Arbeitnehmerinteressen zu beurteilen ist.
OGH, 30.09.2005, 9 ObA 8/05x
§ 105 abs 3 Z 2 ArbVG
Der OGH erörtert, anhand welcher Kriterien das Vorliegen einer durch eine Kündigung verwirklichte Beeinträchtigung wesentlicher Arbeitnehmerinteressen zu beurteilen ist.
OGH, 30.09.2005, 9 ObA 8/05x