§ 377 HGB; § 378 HGB
Die Geltendmachung einer Mängelrüge ist auch weiterhin nur bei zweiseitigen Handelsgeschäften erforderlich.
OGH 10.08.2006, 2 Ob 141/06b
§ 377 HGB; § 378 HGB
Die Geltendmachung einer Mängelrüge ist auch weiterhin nur bei zweiseitigen Handelsgeschäften erforderlich.
OGH 10.08.2006, 2 Ob 141/06b