§ 273 ABGB
Die Bestellung eines Sachwalters für einen Querulanten setzt ein selbstschädigendes Verhalten, z.B. durch mutwillige oder aussichtslose Prozessführungen, voraus.
OGH 30.05.2006, 3 Ob 43/06d
§ 273 ABGB
Die Bestellung eines Sachwalters für einen Querulanten setzt ein selbstschädigendes Verhalten, z.B. durch mutwillige oder aussichtslose Prozessführungen, voraus.
OGH 30.05.2006, 3 Ob 43/06d