§ 225c Abs 3 AktG; § 225c Abs 4 AktG; § 9 Abs 2 SpaltG; Art 89 Abs 2 B-VG; Art 140 B-VG
In Anlehnung an ein diesbezügliches Gesetzesaufhebungsverfahren beim VfGH erörtert der OGH, dass die Berechtigung zur Beantragung einer Nachkontrolle des Umtauschvorgangs bei einer Squeeze-out-Spaltung keine Mindestanteile der Aktionäre voraussetzt.