§ 102 GmbHG; § 15 FBG; § 2 AußStrG; § 283 HGB
Der OGH erörtert, dass die Frage des Rekursrechts einer GmbH im Zwangsstrafenverfahren infolge der Missachtung der Vorlagepflicht von Jahresabschlüssen durch den Geschäftsführer keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung darstellt.