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UFS, 12.04.2005, RV/0123-W/05 (Wirtschaftsrecht)

WirtschaftsrechtSabine Dommesecolex 2005/344ecolex 2005, 724 - 725 Heft 9 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Der UFS führt aus, dass die Kosten für Sanierungen an einem neu gekauften, ausschließlich betrieblich genutzten Betriebsgebäude nicht als anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand zu qualifizieren ist; es kann also sofort die Abschreibung vorgenommen werden.

UFS, 12.04.2005, RV/0123-W/05

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