Zusammenfassung: Der UFS nimmt Stellung zur Frage, ob die Verpachtung eines Betriebes samt Firmenwert und Kundenstock bis zum anschließenden Verkauf als Betriebsaufgabe bzw als betriebliche Tätigkeit zu qualifizieren ist.
UFS, 03.05.2005, RV/0773-L/03
Rechtsgrundlagen: § 24 EStG 1988