§ 15 EstG 1988; § 22 Z 2 EStG 1988; § 41 Abs 2 FLAG
Der VwGH prüft, ob ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer der DB-Pflicht unterliegt und legt dar, dass das Ausmaß der Beteiligung allein für die Beurteilung der Weisungsverhältnisse relevant ist.