Art V NYÜ; Art 2 VA-JU; Art V EÜ
Der OGH erläutert auf Grundlage des NYÜ, VA-Ju und des EÜ, dass eine sittenwidrige Zinsklausel, nicht aber die Anschuldigung einer falschen Zeugenaussage ein Vollstreckungshindernis für eine ausländische Schiedsvereinbarung darstellt und nimmt Stellung zur Heilung eines mangelhaften Schiedsvertrags.