§ 43 VersVG; § 44 VersVG; § 74 VersVG; § 75 VersVG; § 76 VersVG; § 77 VersVG; § 1313a ABGB
Der OGH prüft, welche Rechtsfolgen die unzureichende Aufklärung über das Deckungsausmaß beim Abschluss des Versicherungsvertrags nach sich zieht. Dabei nimmt er auch Stellung zur Verantwortlichkeit des Versicherungsvermittlers für die Erteilung falscher Informationen gegenüber dem Versicherungsnehmer.