§ 1501 ABGB
Der OGH erläutert, dass aus dem Aufbau eines Warenkatalogs allenfalls auch eine konkludente Zusicherung der Übereinstimmung mit Originalersatzteilen abgeleitet werden kann. Weiters führt er aus, dass eine Verjährungseinrede den Grundsatz des Treu und Glaubens verletzt, wenn die Frist durch den Gläubiger aufgrund einer Zusage des Schuldners nicht eingehalten wurde.