§ 6 KVG
Der VwGH erörtert, dass bei einer nominellen Anhebung des Gesellschaftskapitals durch Gewinne, Rückstellungen der Gesellschaft Gesellschaftssteuer zu entrichten ist. Dies entspricht auch den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts.
VwGH, 29.07.2004, 2003/16/0470