§ 2 KVG
Der VwGH erörtert, dass die Einräumung eines nachrangigen Gesellschafterkredits nicht als Forderungsverzicht, bei Abbedingung der Rückvergütung aber als Zuschussleistung qualifiziert werden kann.
VwGH, 09.06.2004, 2003/16/0017
§ 2 KVG
Der VwGH erörtert, dass die Einräumung eines nachrangigen Gesellschafterkredits nicht als Forderungsverzicht, bei Abbedingung der Rückvergütung aber als Zuschussleistung qualifiziert werden kann.
VwGH, 09.06.2004, 2003/16/0017