§ 914 ABGB
Der OGH legt dar, dass die Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags durch h bedungene Nichtverlängerung keiner Kündigung gleichzuhalten ist; die Arbeitnehmerin trifft somit keine Verbindlichkeit zur Rückvergütung von Ausbildungsspesen.
OGH, 17.11.2004, 9 ObA 107/04g