§ 124 HGB; § 20 lit a GBG; § 136 GBG; § 79 GOG
Der OGH erörtert, dass die Auswechslung des Komplementärgesellschafters einer KEG keine Auswirkungen auf die Eigentumsverhältnisse an einem Gesellschaftsgrundstück hat und nimmt Stellung zu den formalen Voraussetzungen der firmenbücherlichen Registrierung der Firmenumgestaltung.